Der Beschluss des Ministerkabinetts „Über Maßnahmen zur Ausweitung des besonderen Quarantäneregimes und zur Aufhebung einiger Beschränkungen“ wurde diesbezüglich geändert.
Gemäß der Novelle können Bürger des Haschemitischen Königreichs Jordanien, der Republik Zypern und der Ukraine, Bürger anderer Länder, die sich dort dauerhaft aufhalten, sowie Staatenlose Aserbaidschan besuchen.
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