Der Beschluss des Ministerkabinetts „Über Maßnahmen zur Verlängerung der besonderen Quarantäneregelung und Aufhebung einiger Beschränkungen“ wurde diesbezüglich geändert, berichtet AzVision.
Gemäß der Änderung können Bürger von Belarus und Rumänien, Bürger anderer Länder, die dort ihren ständigen Wohnsitz haben, sowie Staatenlose Aserbaidschan besuchen.
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