Der Präsident nahm die von Aserbaidschan vorgelegten Grundprinzipien zur Kenntnis, darunter die Einrichtung einer Arbeitsgruppe zwischen Armenien und Aserbaidschan zur Ausarbeitung eines Friedensabkommens, einschließlich der gegenseitigen Anerkennung der territorialen Integrität und des Verzichts auf territoriale Ansprüche, sowie die Einrichtung einer Grenzfestlegungskommission.
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