Elf Aserbaidschaner wurden aus Syrien nach Hause gebracht

  28 Mai 2022    Gelesen: 424
  Elf Aserbaidschaner wurden aus Syrien nach Hause gebracht

Vom 25. bis 28. Mai 2022 wurden 11 Bürger der Republik Aserbaidschan, darunter 9 Kinder und 2 Frauen, die im Lager Amerna in Cerablus, Syrien, inhaftiert waren, repatriiert.

Die Erklärung kam vom aserbaidschanischen Außenministerium.

Unter den Rückkehrern verloren zwei Schwestern im Alter von 6 und 9 Jahren beide Elternteile.

Die oben genannten Personen wurden in unser Land als Ergebnis schrittweiser und koordinierter Maßnahmen der Regierung der Republik Aserbaidschan gebracht. So wurden zunächst Aufenthaltsort, Identität und Staatsangehörigkeit der in die Heimat zurückzuführenden Bürger ermittelt. Dann wurde auf der Grundlage der getroffenen Vereinbarung ihre Durchreise durch das Hoheitsgebiet der Republik Türkei sichergestellt.

In diesem Zusammenhang führten Vertreter der zuständigen Regierungsbehörden, die aus der irakischen und der syrischen Arabischen Republik in die Republik Türkei entsandt wurden und Teil der für die Rückführung aserbaidschanischer Staatsbürger zuständigen Arbeitsgruppe sind, eine vorläufige medizinische und psychologische Untersuchung der Rückkehrer durch und versorgten sie mit der nötigen Hilfestellung. Danach stellte die Botschaft der Republik Aserbaidschan in der Republik Türkei unseren Bürgern eine „Rückkehrbescheinigung in die Republik Aserbaidschan“ und Flugtickets aus.

Am 28. Mai 2022 wurden die genannten Bürger in Begleitung der Delegation der Republik Aserbaidschan mit dem Flug Ankara-Baku in die Republik Aserbaidschan zurückgeführt. Sie werden ihren Familien und Erziehungsberechtigten übergeben, nachdem die entsprechenden Verfahren abgeschlossen sind.

Die Regierung der Republik Aserbaidschan beabsichtigt, alle erforderlichen Maßnahmen zur Wiedereingliederung und Rehabilitation betroffener Personen zu ergreifen. Neben den gemeinsamen und koordinierten Aktivitäten der zuständigen staatlichen Organe der Republik Aserbaidschan bei der Durchführung der Rückführung ist besonders die Hilfeleistung der Republik Türkei hervorzuheben.

Die Regierung wird weiterhin die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die Rechte und Freiheiten unserer Bürger in schwierigen Situationen im Ausland zu schützen und gemäß der nationalen Gesetzgebung und internationalen Abkommen, denen unser Land angehört, Hilfe zu benötigen.


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