Die Frau aus dem thüringischen Geisa saß damit zwei Monate in Erzwingungshaft. Sie hatte seit 2013 keinen Beitrag für die öffentlich-rechtlichen Sender gezahlt und sich geweigert, eine vom Gerichtsvollzieher geforderte Vermögensauskunft abzugeben. Sie halte die Abgabe für verfassungswidrig, hatte die 46-Jährige in einem Interview mit der Welt am Sonntag erklärt.
Maximal sechs Monate hätte die Erzwingungshaft dauern dürfen. Was zu der Entlassung führte ist unklar. Die Haftanstalt machte dazu aus Datenschutzgründen keine Angaben.
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