Derzeit sieht das Präferenzhandelsabkommen zwischen der Türkei und Aserbaidschan Zollsenkungen für eine sehr begrenzte Anzahl von Produkten vor, sagte die Weltbank.
„Das Abkommen umfasst die gegenseitige Senkung der Zölle auf die Einfuhr einer relativ kleinen Anzahl von hauptsächlich Agrar- und Lebensmittelprodukten. Die Türkei bietet größtenteils zollfreien Marktzugang zu etwa 15 in Aserbaidschan hergestellten Produkten, darunter einige Käsesorten, Trauben, Pflaumen, Palmen, schwarzer Tee, Tomaten, Gurken, Obstzubereitungen, Apfelsaft und Wein. Teilweise unterliegt der Export dieser Produkte einer jährlichen Quote. Im Gegenzug gewährt Aserbaidschan zollfreien Marktzugang zu ebenfalls etwa 15 türkischen Produkten, darunter Schmelzkäse, Sonnenblumenkerne, Kaugummi, Schokoladenprodukte, Lebensmittelzubereitungen, Kekse und Tomaten. Alle diese Exporte unterliegen jährlichen Quoten“, stellte die Bank fest.
Laut WB könnte ein weiter entwickeltes PTA neben der Verbesserung des Zugangs zu Warenmärkten auch andere Bereiche abdecken, wie Investitionsförderung, Schaffung von Arbeitsplätzen, Wirtschaftswachstum und Handel mit Dienstleistungen. Die erweiterte elterliche Vereinbarung kann auch für andere Waren gelten, die Aserbaidschan produziert und/oder in andere Länder exportiert, einschließlich Fertigungsprodukten.
Darüber hinaus „könnte ein vertieftes PTA über Zölle hinausgehen und Bestimmungen in Bezug auf Dienstleistungshandel, Investitionen, geistige Eigentumsrechte und innerstaatliche Regulierung abdecken, die derzeit nicht unter das Abkommen fallen“, fügte die Bank hinzu.
Das Präferenzhandelsabkommen zwischen der Türkei und Aserbaidschan wurde am 25. Februar 2020 unterzeichnet und trat im März 2021 in Kraft.
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