AzVision teilt mit, dass das Staatsoberhaupt das am 4. November 2022 in Baku unterzeichnete Abkommen „Über die Zusammenarbeit zwischen der Regierung der Republik Aserbaidschan und der Regierung der Republik Türkei im Bereich Pflanzenschutz und Quarantäne“ genehmigt hat.
Es sei darauf hingewiesen, dass der Zweck des Abkommens, das aus 15 Artikeln besteht, darin besteht, die Zusammenarbeit zwischen den Ländern im Bereich Pflanzenschutz und Quarantäne zu entwickeln und den Handel und Austausch von Pflanzenerzeugnissen zu erleichtern.
Dem Dokument zufolge erfolgt die Ausfuhr, Einfuhr und Durchfuhr von quarantänekontrollierten Materialien über Grenzübergangsstellen in der durch die Gesetzgebung der Staaten festgelegten Weise, und wenn bei der Pflanzengesundheitskontrolle quarantänepflichtige Schadorganismen festgestellt werden, der Importeur muss die Infektion beseitigen, die infizierte Ware neutralisieren oder Maßnahmen ergreifen, um sie an die ausführende Partei zurückzusenden.
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