Laut AzVision wurde gemäß dem Dekret die Befugnis zur Unterzeichnung des Protokolls Nr. 13 der Konvention „Zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten“ im Namen der Republik Aserbaidschan an Fakhraddin Najaf oglu Ismayilov, den ständigen Vertreter von Aserbaidschan, übertragen der Republik Aserbaidschan an den Europarat.
Das Außenministerium der Republik Aserbaidschan wird angewiesen, dem Generalsekretär des Europarats eine Notifikation zu übermitteln, dass Fakhreddin Najaf oglu Ismayilov, der Ständige Vertreter der Republik Aserbaidschan beim Europarat, zur Unterzeichnung des Abkommens ermächtigt ist In dieser Verordnung festgelegtes Protokoll im Namen der Republik Aserbaidschan.
Dieses Dekret tritt am Tag seiner Unterzeichnung in Kraft.
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