Erklärung des Pressesprechers der Botschaft der Republik Aserbaidschan in Wien

  10 April 2016    Gelesen: 571
Erklärung des Pressesprechers der Botschaft der Republik Aserbaidschan in Wien
hinsichtlich der Erklärung der außenpolitischen Sprecherin der Grünen zum Berg-Karabach-Konflikt
Die Erklärung der außenpolitischen Sprecherin der Grünen Frau Tanja Windbüchler-Souschill hinsichtlich der Provokationen von Armenien gegen Aserbaidschan seit dem 2. April dieses Jahres hat Erstaunen ausgelöst. Auf einer Seite fordert Frau Windbüchler-Souschill Österreich auf, eine aktive Rolle in der Minsker Gruppe der OSZE zu spielen, auf der anderen Seite unterstützt sie die territoriale Ansprüche von Armenien gegen Aserbaidschan entgegen den Entscheidungen der OSZE und den vier Resolutionen des UN-Sicherheitsrates zum Konflikt. Mit einer solchen eingenommenen Position, die gegen das fundamentale Völkerrechtsprinzip der Achtung der territorialen Integrität von Staaten verstößt, ist es bisher in keinem Verhandlungsprozess gelungen, den Konflikt mit friedlichen Mitteln beizulegen. Darüber hinaus war nicht und wird niemals die territoriale Integrität von Aserbaidschan ein Subjekt von Verhandlungen zur Lösung des Konfliktes.

Die Lösung des Konfliktes mit friedlichen Mitteln ist nur auf Grund der völkerrechtlichen Prinzipien und der vier Resolutionen des UN-Sicherheitsrates zum Konflikt möglich. Die Botschaft ist bereit, auf diesen Grundlagen mit allen politischen Kreisen von Österreich zu verhandeln, um den Friedensprozess zu fördern.

Aserbaidschan wird die Bestrebungen Österreichs als Vorsitz der OSZE im Jahre 2017 und in dieser Hinsicht als Mitglied der Minsker Gruppe der OSZE zur Wiederherstellung des allseitigen und dauerhaften Friedensprozesses in der Region sehr hoch einschätzen. Die Existenz der armenischen Streitkräfte in den aserbaidschanischen Territorien ist bisher das Hauthindernis beim Fortschreiten der Friedensverhandlungen gewesen, daher ist deren Rückzug aus den okkupierten aserbaidschanischen Gebieten entsprechend den Anforderungen der Resolutionen des UN-Sicherheitsrates notwendig.

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