Nur Rakka und Idlib, die noch immer von der Terrormiliz Daesh (auch Islamischer Staat, IS) bzw. der an-Nusra-Front kontrolliert werden, sind von der Abstimmung ausgenommen. Flüchtlinge aus diesen Regionen können jedoch an ihren vorübergehenden Aufenthaltsorten ihre Stimme abgeben.
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