Die türkische Regierung hatte ein Strafverfahren nach Paragraf 103 gegen Böhmermann gefordert, weil dieser in einem Schmähgedicht Erdogan beleidigt habe. Dem Gesetz zufolge muss die Bundesregierung in einem solchen Fall zunächst eine Ermächtigung erteilen, damit die Staatsanwaltschaft ein Verfahren einleiten kann. Merkel sagte, dieser Paragraf sei in Zukunft entbehrlich. Noch in dieser Wahlperiode werde ein entsprechender Gesetzentwurf verabschiedet, der 2018 in Kraft treten solle.
In den vergangenen Tagen war der Fall zwischen verschiedenen Ministerien und dem Kanzleramt auf Ressortleiterebene und sowie mit den Staatssekretären besprochen worden. Zu den beteiligten Häusern gehören das Auswärtige Amt, das Innenministerium sowie das Justizministerium. Zudem sei Vizekanzler Sigmar Gabriel beteiligt gewesen. Merkel sagte, dass es innerhalb der großen Koaltion unterschiedliche Auffassungen zum Thema gegeben habe. Die Kanzlerin hatte bereits am Sonntag in einem Telefonat mit dem türkischen Ministerpräsidenten Ahmet Davutoglu die umstrittene Satire des ZDF-Moderators als "bewusst verletzend" bezeichnet.
Die türkische Regierung hatte in einer sogenannten Verbalnote an das Auswärtige Amt ein Strafverfahren nach Paragraf 103 gegen Böhmermann gefordert. Erdogan betreibt zudem eine Zivilklage gegen Böhmermann. Eine Unterlassungserklärung hat Böhmermann inzwischen abgelehnt.
In einem als Schmähkritik betitelten Gedicht hatte Böhmermann im ZDF den türkischen Präsidenten verunglimpft. Er machte dabei deutlich, dass er dies bewusst tue, um die Grenzen von Presse-, Meinungs- und Kunstfreiheit aufzuzeigen. Erdogans Anwalt Michael-Hubertus von Sprenger hat angekündigt, notfalls durch alle Instanzen zu gehen, damit Böhmermann bestraft werde. Dazu muss die Staatsanwaltschaft allerdings zunächst Klage erheben und ein Gericht einen Prozess zulassen.
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