Es wurde festgestellt, dass im vergangenen Jahr insgesamt 1222 Anträge aserbaidschanischer Bürger berücksichtigt wurden. Nur 53 von ihnen wurden als Flüchtlinge anerkannt und erhielten eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland. Der Beschluss zur Abschiebung von sechs Personen wurde aufgehoben und zehn Personen erhielten eine Aufenthaltserlaubnis auf der Grundlage der Familienzusammenführung.
Nach Angaben der Bundesverwaltung wurden im vergangenen Jahr 667 Anträge aserbaidschanischer Staatsbürger auf Flüchtlingsstatus abgelehnt. Sie wurden aufgefordert, das Land freiwillig zu verlassen. Einige von ihnen lebten trotz der Warnung illegal in Deutschland. Die Fälle dieser Personen wurden an die örtlichen Verwaltungsgerichte weitergeleitet.
Nach Angaben des BAMF kamen im Jahr 2023 insgesamt 325.801 Menschen nach Deutschland und stellten einen Asylantrag. Gegenüber dem gleichen Zeitraum 2022 bedeutet das einen Anstieg um 60,3 Prozent. Im Jahr 2023 betrafen in Deutschland 21.287 Erstanträge Kinder unter einem Jahr.
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