AzVision teilt mit, dass dies in der Erklärung des Außenministeriums Aserbaidschans zum Bericht des Menschenrechtskommissars des Europäischen Rates über den Besuch in Armenien und Aserbaidschan vom 16. bis 23. Oktober 2023 angegeben wurde.
Darin heißt es, dass dies eine genaue Beschreibung des Besuchs des Kommissars sowie einen umfassenderen Ansatz für die Menschenrechtsfragen, die der Bericht behandeln soll, einschließlich des Rechts auf Rückkehr, geliefert hätte: „Dies ist von besonderer Bedeutung, da die Beobachtungen des Kommissars besagen, dass alle Personen, die infolge des langwierigen Konflikts innerhalb des Landes oder über die Grenze vertrieben wurden, das Recht haben, in ihre Häuser oder dauerhaften Wohnsitze zurückzukehren.“
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