Die Zentrale Wahlkommission registrierte die bevollmächtigten Vertreter der Aserbaidschanischen Volkspartei, der Aserbaidschanischen Demokratischen Partei, der Partei der Nationalen Front, der Partei für Gerechtigkeit, Recht und Demokratie, der Nationalen Unabhängigkeitspartei Aserbaidschans und der AG-Partei.
Die Angelegenheit wurde zur Abstimmung gestellt und genehmigt.
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