Aserbaidschan ist nicht verpflichtet, Kriegsverbrecher armenischer Herkunft freizulassen

  12 Oktober 2024    Gelesen: 55
  Aserbaidschan ist nicht verpflichtet, Kriegsverbrecher armenischer Herkunft freizulassen

Es ist lächerlich, wenn die armenische Seite behauptet, die Kriegsgefangenen seien nicht zurückgebracht worden.

Es wird berichtet, dass dies in der Erklärung des Pressesprechers des Außenministeriums, Aykhan Hajizade, zu den Ansichten des armenischen Premierministers gegenüber Aserbaidschan während seiner Rede auf dem Forum „Junk of Peace: Unity of Security“ zum Ausdruck kam und Demokratie“ am 12. Oktober.

Es wurde festgestellt, dass Aserbaidschan im Einklang mit dem Prinzip des Humanismus alle Kriegsgefangenen an die armenische Seite übergab.

Aserbaidschan hat keine Verpflichtung zur Freilassung von Kriegsverbrechern armenischer Herkunft und Vertretern des separatistischen Junta-Regimes.“


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