Aserbaidschan führt kostenloses „COP29-Sondervisum“ ein

  04 November 2024    Gelesen: 91
  Aserbaidschan führt kostenloses „COP29-Sondervisum“ ein

Die Regierung von Aserbaidschan hat das kostenlose „COP29-Sondervisum“ für Teilnehmer eingeführt, die sich über das Online-Registrierungssystem der UNFCCC (onlinereg.unfccc.int/onlinereg) für die COP29 registriert haben.

Das „COP29-Sondervisum“ kann entweder über den Visa-Link in der E-Mail mit der Registrierungsbestätigung der UNFCCC an registrierte Teilnehmer oder über die diplomatischen Vertretungen und Konsulate der Republik Aserbaidschan im Ausland beantragt werden. Wenn ein Teilnehmer beschließt, bei den diplomatischen Vertretungen und Konsulaten der Republik Aserbaidschan im Ausland ein „COP29-Sondervisum“ zu beantragen, wird die E-Mail mit der Registrierungsbestätigung der UNFCCC als wichtigstes Belegdokument für die Reise angesehen, berichtet AzVision.az unter Berufung auf das aserbaidschanische Außenministerium.

Das „COP29-Sondervisum“ ermöglicht dem Inhaber eine einmalige Einreise und einen Aufenthalt auf dem Gebiet der Republik Aserbaidschan für bis zu 30 Tage.

„Wenn Sie das Land verlassen und aufgrund der Teilnahme an den Vortreffen/Konferenzen/UNFCCC-Treffen in die Republik Aserbaidschan zurückkehren möchten, müssen Sie das ‚COP29-Sondervisum‘ erneut beantragen. Geben Sie dabei Ihre UNFCCC-Registrierungsnummer an, unter der Sie Ihr erstes Visum erhalten haben.

„Alle ausländischen Teilnehmer, die zur COP29 nach Aserbaidschan einreisen, müssen einen Reisepass besitzen, der mindestens drei Monate über das Ablaufdatum des Visums hinaus gültig ist.

„Das ‚COP29-Sondervisum‘ wird innerhalb von drei (3) Werktagen nach Einreichung eines vollständigen Online-Antrags über das offizielle Portal oder nach Einreichung eines vollständigen Antrags bei den diplomatischen Vertretungen und Konsulaten der Republik Aserbaidschan im Ausland ausgestellt.

„Das Ablaufdatum des Visums ist auf dem ‚COP29-Sondervisum‘ angegeben. Der Visuminhaber muss die Republik Aserbaidschan vor Ablauf des Visums verlassen.

„Wenn Sie sich entscheiden, ein ‚COP29-Sondervisum‘ über das offizielle elektronische Visumportal zu beantragen, besuchen Sie bitte das Visumportal über den Link, füllen Sie das Formular aus, laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch und reichen Sie Ihren Antrag zur Genehmigung ein. Nach der Genehmigung erhalten Sie eine E-Mail mit der Visumbestätigung und einem Link zum Herunterladen Ihres ‚COP29-Sondervisums‘.

„Derzeit besteht zwischen der Republik Aserbaidschan und mehreren Ländern auf der Grundlage bilateraler zwischenstaatlicher Abkommen ein visumfreies Regime. Teilnehmer finden weitere Informationen zu Ländern mit visumfreiem Regime unter folgendem Link: www.mfa.gov.az/en/category/visa/visa-free-countries. In diesem Fall können Teilnehmer ohne Visum in die Republik Aserbaidschan einreisen und müssen kein ‚COP29-Sondervisum‘ beantragen“, sagte das Ministerium.

Teilnehmern wird dringend empfohlen, das ‚COP29-Sondervisum‘ umgehend zu beantragen, sobald ihre UNFCCC-Registrierung bestätigt ist, und mit einem gültigen Visum in die Republik Aserbaidschan einzureisen.


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