Aserbaidschanisches Außenministerium: Internationaler Gerichtshof untersucht illegale Handlungen Armeniens

  13 November 2024    Gelesen: 167
    Aserbaidschanisches Außenministerium:   Internationaler Gerichtshof untersucht illegale Handlungen Armeniens

Aserbaidschan hat die Urteile des Internationalen Gerichtshofs (IGH) vom 12. November 2024 zu vorläufigen Einwänden Aserbaidschans und Armeniens im Verfahren zur Anwendung des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (CERD) zur Kenntnis genommen, berichtet AzVision.az unter Berufung auf das aserbaidschanische Außenministerium.

"Der Internationale Gerichtshof hat eine Entscheidung über Aserbaidschans laufende internationale Rechtsansprüche gegen Armenien im Zusammenhang mit weit verbreiteten Menschenrechtsverletzungen gegen Aserbaidschaner gefällt.

Seit Jahrzehnten versucht Aserbaidschan, Armenien für die systematische ethnische Säuberung von mehr als einer Million Aserbaidschanern zur Rechenschaft zu ziehen. Diese Bemühungen waren nicht vergebens: Armeniens ethnische Säuberung und anderes Fehlverhalten während der jahrzehntelangen Besetzung des international anerkannten Territoriums Aserbaidschans werden nun in der Sachverhaltsphase vom Gerichtshof im Detail untersucht.

Darüber hinaus hat der Gerichtshof zu Recht den Versuch Armeniens abgelehnt, seine Ansprüche im Zusammenhang mit Armeniens Praxis des Verlegens von Landminen und Sprengfallen auszuschließen. Es ist von entscheidender Bedeutung, den Opfern der armenischen Landminenbedrohung Gerechtigkeit zu verschaffen, eine Zahl, die tragischerweise bis heute weiter steigt. Erst am 10. November wurde ein weiterer aserbaidschanischer Bürger bei einer Landminenexplosion verletzt.

Zivile Gebiete mit Landminen anzugreifen ist eine Provokation, die nicht nur das Leben unschuldiger Zivilisten gefährdet, sondern auch das Friedensabkommen bedroht, zu dessen Erreichung sich Aserbaidschan weiterhin verpflichtet fühlt.

In Bezug auf die vorläufigen Einwände Aserbaidschans hat das Gericht die Analyse der Fakten und Beweise im Zusammenhang mit Armeniens falschen Behauptungen der Rassendiskriminierung der Hauptsache vorbehalten. Aserbaidschan ist zuversichtlich, dass die von ihm untersuchten Beweise zeigen werden, dass kein Verstoß gegen das Völkerrecht begangen wurde.

Wichtig ist, dass dies nicht die einzige rechtliche Möglichkeit ist, die Aserbaidschan gegen Armenien verfolgt. Aserbaidschan fordert auch in anderen internationalen Rechtsforen Wiedergutmachung und finanzielle Entschädigung für Armeniens Verstöße gegen das Völkerrecht in mehreren anderen Bereichen, einschließlich der Zerstörung der Umwelt und der Energieinfrastruktur während der Besatzung.

Wir werden unsere Bemühungen fortsetzen, Armenien für seine zahlreichen Verstöße gegen internationale Menschenrechte während der jahrzehntelangen Besatzung des international anerkannten Territoriums Aserbaidschans und der damit verbundenen Konflikte zur Rechenschaft zu ziehen“, heißt es in der Erklärung.


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