SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann äußerte sich in der Zeitung ähnlich: "Mich persönlich hat die Diskussion überzeugt, dass es nur eine Regelung gibt, die die sexuelle Selbstbestimmung umfassend schützt: Nein heißt nein."
Mit der Positionierung der Fraktionschefs gilt eine zügige Nachbesserung des Entwurfes als sicher. Zuvor hatten Frauenverbände und führende weibliche Abgeordnete der Regierungsfraktionen eine Verschärfung im Sinne des "Nein heißt nein"-Grundsatzes verlangt. Das Bundesjustizministerium zeigte sich der Zeitung zufolge "offen für weitere Verschärfungen des Gesetzentwurfes".
Bei dem bereits im Bundeskabinett beschlossenen Entwurf zur Reform des Sexualstrafrechts geht es vor allem um Strafbarkeitslücken bei Vergewaltigungen, die geschlossen werden sollen. Die Neuregelung soll Strafen für solche sexuelle Übergriffe ermöglichen, bei denen der Täter ein Überraschungsmoment oder eine Einschüchterungssituation ausnutzt. Die Befürworter einer noch schärferen Fassung fordern nach dem Grundsatz "Nein heißt nein", alle sexuellen Handlungen gegen den ausdrücklichen Willen unter Strafe zu stellen.
Maas hatte sein Gesetz mit dem Hinweis verteidigt, dass es zahlreiche bestehende Schutzlücken schließe. So sollen Übergriffe in Zukunft auch dann strafbar sein, wenn das Opfer aus Angst vor weiterer Gewalt auf Gegenwehr verzichte. Gleichzeitig räumte der Justizminister ein, dass sich die Bundesregierung auch weiter mit dem Sexualstrafrecht beschäftigen müsse.
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