Kartellamt darf Apple schärfer kontrollieren

  18 März 2025    Gelesen: 95
  Kartellamt darf Apple schärfer kontrollieren

Wie mächtig ist Apple? Laut dem Bundesgerichtshof hat der Konzern eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb. Karlsruhe gibt damit dem Bundeskartellamt Recht, und dieses kann nun handeln.

Der US-Konzern Apple dominiert nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs den Wettbewerb mit seiner Marktmacht. Mit seinem Urteil bestätigte das Karlsruher Gericht den Beschluss des Bundeskartellamts von 2023. Damit ist der Weg frei, Apple Verhaltensweisen zu untersagen, die den Wettbewerb einschränken.

Kritisch sieht der BGH vor allem die App-Stores von Apple. Darüber hat der Konzern tiefe Einblicke in wettbewerbsrelevante Daten wie etwa das Nutzungsverhalten und kann seine eigenen Produkte dementsprechend überarbeiten.

Apple hatte Beschwerde gegen die Einschätzung des Bundeskartellamts eingelegt, die der BGH nun zurückwies. Auch dem Antrag, vor einem deutschen Urteil den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg anzurufen, folgte das Gericht nicht. Das Unionsrecht stehe dem Urteil des BGH nicht entgegen, so der Vorsitzende Richter des Kartellsenats, Wolfgang Kirchhoff.

Für die Feststellung, ob einem Digitalkonzern eine marktübergreifende Bedeutung zukommt, schreibt das deutsche Gesetz mehrere Kriterien vor, die geprüft werden müssen. Dazu gehören unter anderem seine marktbeherrschende Stellung auf verschiedenen Märkten, also nicht nur des nationalen Binnenmarktes, aber auch seine Finanzkraft und der Zugang zu wettbewerbsrelevanten Daten. Schließlich ist auch sein Einfluss auf die Geschäftstätigkeit Dritter von Belang.

Auch andere Konzerne im Visier des Kartellamts

Kirchhoff betonte in der Urteilsbegründung, dass es nicht bereits eine konkrete Gefährdung des Wettbewerbs geben müsse, um eine marktbeherrschende Stellung zu bejahen, vielmehr genüge das Gefährdungspotenzial. Die Verfügung gilt für fünf Jahre.

Neben Apple stuft das Bundeskartellamt auch die Google-Mutter Alphabet, die Facebook-Mutter Meta und den Internethändler Amazon als Unternehmen ein, die unter die erweiterte Missbrauchsaufsicht fallen, außerdem seit September 2024 den Softwarekonzern Microsoft. Der Fall von Amazon landete ebenfalls vor dem BGH, der im April 2024 zugunsten des Kartellamts entschied.

Nach dem BGH-Beschluss erklärte Andreas Mundt, der Präsident des Bundeskartellamts: "Damit ist höchstrichterlich bestätigt, dass Apple der verschärften Missbrauchsaufsicht unterliegt." Die bereits laufende Prüfung von Apples Trackingregelung stehe damit "auf einem soliden Fundament", das Bundeskartellamt arbeite "mit Hochdruck an diesem Fall und weiteren Fällen gegen die großen Internetkonzerne".

Quelle: ntv.de, ghö/rts/AFP


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