Die erste Beratung zu dem Vorhaben findet derzeit im Rechtsausschuss des Bundestags statt.
Gemäß den vorgeschlagenen Änderungen könnte das Verfassungsgericht die Aktivitäten politischer Parteien verbieten, die einen Staatsstreich versuchen, zu Gewalt aufrufen, die Unabhängigkeit und territoriale Integrität untergraben oder bewaffnete Gruppen gründen.
Welche Parteien vom neuen Gesetzesentwurf am stärksten betroffen sein werden, wird sich in den nächsten Tagen zeigen. Angeblich soll sich das Verbot nicht nur auf die „Vereinte Nationale Bewegung“ beschränken.
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