Gemäß dem Dekret sollen aserbaidschanische Staatsbürger des Jahrgangs 2007, die am Tag der Einberufung (einschließlich) das 18. Lebensjahr vollendet haben, sowie Staatsbürger der Jahrgänge 1995 bis 2006, die unter 30 Jahre alt sind, den Militärdienst in den Streitkräften Aserbaidschans noch nicht abgeleistet haben und weder einen Aufschub noch eine Befreiung vom Wehrdienst in Anspruch nehmen können, vom 1. bis 30. Juli 2025 zum Militärdienst einberufen werden.
Soldaten, die die erforderliche Dienstzeit gemäß Artikel 38.1.1 des Gesetzes der Republik Aserbaidschan „Über Militärdienst und Wehrpflicht“ abgeleistet haben, werden im selben Zeitraum in die Reserve entlassen.
Das Ministerkabinett der Republik Aserbaidschan ist damit beauftragt, die notwendigen rechtlichen Maßnahmen zur Umsetzung dieses Dekrets zu ergreifen.
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