AzVision berichtet, dass die Amnestieanordnung auf über 200 Personen ausgeweitet wurde.
Der Erlass wurde auf Grundlage humanistischer Grundsätze unterzeichnet. Dabei wurden die Gnadengesuche zahlreicher Verurteilter, ihrer Familienangehörigen und des aserbaidschanischen Menschenrechtskommissars an den Präsidenten Aserbaidschans berücksichtigt. Dabei wurden die Identität, der Gesundheitszustand und der Familienstand der Verurteilten, die Art der von ihnen begangenen Verbrechen und das Ausmaß der öffentlichen Gefahr, die Länge ihrer Haftstrafe sowie ihr Verhalten während dieser Zeit berücksichtigt.
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