Dem Beschluss zufolge wurden insgesamt 175 Personen die Reststrafen ihrer Haftstrafen erlassen, während 25 Straftätern die Hälfte ihrer noch nicht verbüßten Strafen reduziert wurde. Darüber hinaus wurden eine Person, deren Haftstrafe unter Auflagen verbüßt wurde, und zwei Personen, deren Strafe aufgeschoben worden war, begnadigt.
Darüber hinaus wurden die Reststrafen von zehn Personen, die unter Freiheitsbeschränkung standen, umgewandelt, und die Strafen zweier weiterer Personen derselben Kategorie wurden um die Hälfte reduziert. Eine Person, die zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, und vier Personen, die zu Besserungsarbeit verurteilt wurden, wurden von ihren Haftstrafen freigesprochen.
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