Der Gesetzentwurf zur Haftung von WLAN-Betreibern war lange umstritten. Wirtschaftsverbände, Verbraucherschützer und Onlineaktivisten bemängelten, dass die Anbieter "zumutbare Maßnahmen" ergreifen und beispielsweise das Funknetz verschlüsseln müssen. Diese Einschränkungen seien ungeeignet und rechtswidrig. Außerdem verstießen sie gegen das Europarecht.
Kürzlich hatte auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein Gutachten vorgestellt, nachdem Anbieter eines WLAN in Bars oder Hotels nicht zur Rechenschaft gezogen werden können, wenn ihre Kunden illegal Dateien herunterladen.
Der neue Kompromiss sieht laut Spiegel Online vor, dass auch private und nebengewerbliche Anbieter (wie ein Café-Betreiber) das sogenannte Providerprivileg der gewerblichen Anbieter genießen. Sie müssen, anders als von Gabriel geplant, ihr WLAN nun nicht mit einer Vorschaltseite oder mit einem Passwort sichern. Damit werden WLAN-Hotspots möglich.
Schon in der kommenden Sitzungswoche sollen die Änderungsanträge im Parlament beschlossen werden. Das Gesetz könnte damit ab Herbst gelten.
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