Im Gegensatz zur bisherigen Regelung soll ein Übergriff auch als Vergewaltigung gelten, wenn ein eindeutiges "Nein" bei der körperlichen Annäherung missachtet werde.
Nach anfänglichem Zögern befürwortet die Union-Bundestagsfraktion diese Regelung, die den Grundsatz "Nein heißt Nein" umsetzt. "Dieser Grundsatz verträgt keine Einschränkung", sagte Winkelmeier-Becker. Ihre Fraktion stehe geschlossen hinter dieser Feststellung. Zudem soll ein Straftatbestand für das sogenannte Begrapschen eingeführt werden.
Künftig sollen auch Fälle als Vergewaltigung gelten, in denen der Täter zwar nicht mit direkter Gewalt die sexuelle Handlung erzwingt, aber das Opfer mit Drohungen massiv unter Druck setzt oder in denen das Opfer bei Verweigerung Gewalt fürchten muss. Auch Übergriffe, bei denen sich das Opfer als schutzlos empfindet und unfähig ist, Widerstand zu leisten oder der Täter einen Überraschungsmoment ausnutzt, sollen strafbar werden. Genau dies fordern Experten und Opferverbände.
Die Union wünsche außerdem eine Regelung, "die Übergriffe aus einer Gruppe heraus unter Strafe stellt", heißt es. Der Bundesrat hatte am Freitag den Bundestag aufgefordert, den Kabinettsentwurf von Justizminister Heiko Maas (SPD) deutlich zu verschärfen. Dort ist eine "Nein heißt Nein"-Regelung nicht vorgesehen.
Eine mögliche Reform wird bereits seit dem vergangenen Jahr diskutiert. Nach den Silvester-Übergriffen in Kölnhatte die Debatte darüber weiter an Fahrt gewonnen.
Mit der Reform des Sexualstrafrechts sollen vor allem Strafbarkeitslücken bei Vergewaltigungen, aber auch bei sexuellen Belästigungen ausgebessert werden.
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