Stiefvater von Alessio muss mehr als sechs Jahre in Haft

  14 Oktober 2015    Gelesen: 577
Stiefvater von Alessio muss mehr als sechs Jahre in Haft
Im Prozess um den qualvollen Tod des kleinen Alessio ist das Urteil gesprochen worden: Der angeklagte Stiefvater des Jungen muss sechs Jahre und zwei Monate in Haft.
Neun Monate nach dem qualvollen Tod des dreijährigen Alessio Lenzkirch im Schwarzwald hat das Landgericht Freiburg den Stiefvater des Jungen zu sechs Jahren und zwei Monaten Gefängnis verurteilt.

Das Gericht sprach den 33 Jahre alten Landwirt wegen Körperverletzung mit Todesfolge und Misshandlung schuldig.

Die Mutter des getöteten Jungen trat in dem Prozess als Nebenklägerin auf. Der Staatsanwalt hatte in seinem Plädoyer acht Jahre und drei Monate Gefängnis wegen Körperverletzung mit Todesfolge und schwerer Misshandlung gefordert. Die Verteidigerin hatte sich für vier Jahre Haft ausgesprochen. Ein psychiatrischer Gutachter hatte vor Gericht ausgesagt, der Landwirt sei voll schuldfähig.

Der Mann hatte bereits zum Prozessauftakt Mitte September zugegeben, Alessio geschlagen zu haben. Der Dreijährige war an den Folgen der heftigen Misshandlung gestorben. Die Tat hatte sich Mitte Januar auf dem Bauernhof der Familie in Lenzkirch bei Freiburg ereignet.

Das zuständige Jugendamt steht in der Kritik. Es soll Warnungen ignoriert und Alessio nicht ausreichend geschützt haben. Bereits im Sommer 2013 hatte es Hinweise gegeben, dass Alessio körperlich misshandelt wird. Das Jugendamt entschied jedoch, den Jungen in der Familie zu lassen. Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen möglichen Behördenversagens. Der für das Jugendamt zuständige Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald lässt den Fall von Experten untersuchen. Erste Ergebnisse sollen nach Angaben des Kreises am 20. Oktober veröffentlicht werden.

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