Mit der Frage, ob eine Bewährungsstrafe angemessen sei, habe es sich das Gericht nicht leicht gemacht, führte der Richter die Entscheidung zum Urteil weiterhin aus. Für den Angeklagten habe letztlich sein Geständnis gesprochen und die Tatsache, dass er seinen Opfern bereits Schmerzensgeld gezahlt habe. Da der Arzt nie wieder in seinem Beruf arbeiten werde, sei auch keine Wiederholungsgefahr gegeben. "Der Angeklagte steht vor den Trümmern seiner privaten und beruflichen Existenz", begründete er.
Das Gericht verurteilte den Mediziner für 70 Fälle, in denen er seine Patientinnen im Untersuchungsraum heimlich mit einer Kamera in einem Kugelschreiber gefilmt hatte. In zwölf Fällen habe er die Frauen auch berührt, ohne dass dies notwendig gewesen sei. "Es handelte sich ausschließlich um sexuell motivierte Gründe", sagte der Richter. Opfer waren in diesen Fällen Frauen, die körperlich oder geistig behindert waren.
Aufmerksam wurde man auf den Arzt durch Ermittlungen der Polizei, bei denen die kinder- und jugendpornografischen Szene durchleuchtet wurde. Auf einem Downloadportal hatte der Mediziner einschlägiges Bild- und Videomaterial angeboten und getauscht. Dadurch stießen die Ermittler auf die IP-Adresse des Mediziners, erläuterte der Richter. Bei einer Hausdurchsuchung fand die Polizei dann die Aufnahmen der heimlich gefilmten Patientinnen des Arztes.
Der Fund war enorm: Etwa 450 Aufnahmen von 250 Frauen wurden gefunden. Zur Anklage kamen aber nur rund 70 Fälle, denn manche Straftaten seien verjährt, oder die Opfer hätten zum Teil keine Anzeige erstattet.
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