Seit Monaten keine Antwort
Zum ersten Mal hatte die Kommission am 9. November Details über den CO2-Ausstoß bei VW angefordert, wenige Tage, nachdem die Wolfsburger eingestehen mussten, dass nicht nur Daten beim Stickstoffausstoß unrichtig sein könnten, sondern auch die beim Kohlendioxidausstoß. Anders als beim Stickstoffausstoß - dem Zentrum des Abgasskandals - ist die EU für die Kohlendioxidemissionen zuständig. Damals gab der Klima- und Energiekommissar Miguel Arias Canete Volkswagen zehn Tage Zeit für eine Antwort.
Seither erhielt der Autobauer einige Fristverlängerungen. VW gab an, zusätzliche Zeit zu benötigen, weil das Kraftfahrtbundesamt (KBA) die Prüfung der wirklichen Emissionswerte der Volkswagen-Flotte abschließen müsse. Sieben Monate nach der ersten Anfrage zeigen sich die Vertreter der EU-Kommission frustriert über den langsamen Gang der Dinge und die fehlenden Details in den Antworten von Volkswagen auf die Fragen der EU-Vertreter.
Untersuchung jetzt fast abgeschlossen
In einem einseitigen Brief vom 3. Mai, in den das "Wall Street Journal" Einblick hatte, informierte VW-Chef Matthias Müller Canete darüber, das KBA habe seine Untersuchung der VW-Fahrzeuge abgeschlossen und Änderungen der Verbrauchsangaben bei sechs Modellvarianten aus der Produktionslinie von 2016 verlangt. Die höheren Verbrauchsangaben belaufen sich auf 0,1 bis 0,2 Liter je 100 Kilometer und gelten für 36.000 Fahrzeuge, wie Müller schrieb. Die Sorgen, dass auch frühere Modelljahre betroffen sein könnten, hätten sich nicht bewahrheitet, schrieb der VW-Chef weiter.
Ein Brief von Verkehrsminister Alexander Dobrindt drei Tage später bestätigte die Ergebnisse der KBA-Untersuchung. Ergänzend hieß es darin aber, bei einer siebten Modellvariante würden noch die Untersuchungsergebnisse abgewartet. Insgesamt müssten die Angaben zum CO2-Ausstoß um 1 bis 6 Gramm je Kilometer angehoben werden, schrieb Dobrindt.
Damit würde Volkswagen beim Flottenverbrauch innerhalb der von der EU geforderten Grenzwerte von 130 Gramm je Kilometer CO2 bleiben. Aus diesem Grund könnte die Kommission auch keine Strafen gegen den deutschen Autobauer verhängen.
Zweifel bleiben
Interne Dokumente zeigen aber, dass Canetes Team weiterhin Zweifel hat. Die Kommission brauche substanziellere Belege, um die Lage abschätzen zu können, hieß es in einem der Dokumente. Insbesondere wünscht sich die Behörde mehr Informationen, warum VW und das KBA glauben, dass die Emissionsdaten für die Fahrzeuge aus den Jahren 2014 und 2015 nicht korrigiert werden müssen. Auch will die Kommission die Angaben zu der Zahl der überprüften Fahrzeuge und zu den Testmethoden.
Aus den Dokumenten geht auch hervor, dass die EU Details anfordert hat, aus denen hervorgeht, warum die Emissionswerte für die 2016er-Modelle zunächst zu niedrig angegeben wurden.
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