Mehr Flüchtlinge verklagen das Bamf wegen Untätigkeit
Untätigkeitsklagen können gegen eine Verwaltung erhoben werden, wenn auf einen Antrag hin innerhalb einer angemessen Frist keine Entscheidung getroffen wurde. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums von Ende April hatte die Bearbeitungszeit für Asylverfahren im Februar bei durchschnittlich 5,8 Monaten gelegen. Dem Bericht zufolge sind mit 1066 etwa ein Drittel aller Untätigkeitsklagen in Nordrhein-Westfalen anhängig, ein weiteres knappes Viertel (849) in Bayern.
Die migrationspolitische Sprecherin der Linken, Sevim Dağdelen, die die Anfrage gestellt hatte, beklagte gegenüber der Zeitung "Untätigkeit des Staates" angesichts der steigenden Zahl offener Asylverfahren. Darum sei es "absolut nachvollziehbar, dass sich die Flüchtlinge mit einer zunehmenden Zahl von Untätigkeitsklagen gegen das Staatsversagen zur Wehr setzen". Die Flüchtlinge bräuchten schließlich Gewissheit, was aus ihnen werde, sagte Dağdelen.