Die Straßenverkehrsordnung (StVO) hält auch manche Überraschung parat. Nicht jeder Autofahrer weiß offensichtlich, dass es auch Radwege gibt, deren Benutzung freiwillig ist – eine Regel, die übrigens schon seit den späten 1990er Jahren existiert. Und viele Pkw-Nutzer sind sich augenscheinlich auch nicht im Klaren darüber, welche Rechte in sogenannten Fahrradstraßen gelten, die als solche ausgeschildert sind: Autos sind dort nur in ausdrücklich gekennzeichneten Ausnahmen erlaubt, zum Beispiel wenn es sich um Fahrzeuge von Anwohnern handelt.
Manches Verhalten ist nicht geregelt, sollte aber dem gesunden Menschenverstand nach logisch sein, zum Beispiel, dass es riskant ist, mit Einkaufstüten am Lenker Rad zu fahren. Wie gut wissen Sie über Verkehrsregeln Bescheid, die Radfahrer betreffen?
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