Flucht vor der Versklavung

  15 Juni 2016    Gelesen: 542
Flucht vor der Versklavung
Die Menschen werden weiter aus Eritrea fliehen. Daran ändern auch die Begrenzungsversuche der EU nichts. Denn ohne Reformwillen nützen europäische Gelder nur dem Regime.
Nur eine Minderheit mit höherer Bildung genießt das Privileg, in der Verwaltung, im Gesundheitsdienst oder als Lehrer dienen zu dürfen. Die Mehrheit schuftet auf Feldern, auf dem Bau oder schleppt Steine. Der Dienst ist neben fehlender Rechtsstaatlichkeit und Demokratie die Hauptursache für die Flucht von monatlich rund 5.000 Menschen bei einer Bevölkerung von vier Millionen. Die Nachbarländer Sudan und Äthiopien beherbergen je über 120.000 eritreische Flüchtlinge.

Dass es sich beim Nationaldienst um Versklavung handelt und in Eritrea weitere Verbrechen gegen die Menschlichkeit, wie Verschwindenlassen, Verfolgung und Mord begangen wurden, hat kürzlich auch eine Untersuchungskommission des UN-Menschenrechtsrats festgestellt. Sie empfiehlt, den Internationalen Strafgerichtshof einzuschalten.

Eritrea geriet ins Visier der europäischen Politik, als die Zahl der Asylbewerber 2014 und 2015 auf jeweils über 40.000 stieg. Europäische Delegationen bereisten das Land, um mit Regierungsvertretern über eine Zusammenarbeit in puncto Flüchtlingszahlenbegrenzung zu sprechen.

Die EU redet einerseits von der Bekämpfung von Fluchtursachen, andererseits initiierte sie 2014 den hoch problematischen Khartum-Prozess. In Zusammenarbeit mit Präsidenten wie Sudans al-Baschir und Eritreas Afewerki, beide der Verbrechen gegen die Menschlichkeit verdächtigt, soll die Migration am Horn von Afrika "reguliert" werden.

ARD und Spiegel enthüllten Pläne, denen zufolge die staatliche Entwicklungsorganisation GIZ sudanesisches Personal zur Sicherung einer Grenze ausbilden soll, die schon per Schießbefehl vom eritreischen Militär bewacht wird. Allerdings handhabt die eritreische Regierung die Grenzüberwachung derzeit weniger strikt, da sie von den Geflüchteten über eine Diasporasteuer finanziell profitiert.

Am 6. Juni berichtete der Guardian über den Entwurf eines EU-Dokuments, das Finanzhilfen an den Sudan und Unterstützung für die eritreische Justiz vorsah. Das einen Tag später tatsächlich veröffentlichte EU-Dokument zur Einrichtung eines neuen Partnerschaftsrahmenabkommens unter der Europäischen Migrationsagenda nennt indes weder Sudan noch Eritrea als potenzielle Partnerländer in Ostafrika, sondern lediglich Äthiopien. Ob die Kooperationspläne damit vom Tisch sind, ist allerdings fraglich.

EU förderte problematische Praktiken

Neben der (zumindest angedachten) Grenzschutzförderung engagiert sich die EU in der Entwicklungszusammenarbeit mit Eritrea. 2009 stellte sie 122 Millionen Euro zur Verfügung, 34 Millionen waren für den Straßenbau reserviert. Alle Baufirmen im Land gehören der Regierungspartei, die systematisch Nationaldienstrekruten als Zwangsarbeiter einsetzt. Somit förderte die EU damals wissentlich oder unwissentlich Praktiken, die von der UN-Kommission als Versklavung und somit Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingestuft werden.

Im Jahr 2011 beendete Eritrea einseitig die Zusammenarbeit mit der EU, vermutlich, weil man sich hohe Einnahmen aus der beginnenden Goldförderung erhoffte. Momentan ist eine Wiederaufnahme der Zusammenarbeit erwünscht, und die EU bewilligte 200 Millionen Euro für den Energiesektor sowie für verbesserte Regierungsführung. Es ist fraglich, ob dies die Zahl der vor dem Frondienst Flüchtenden verringern wird.

2015 versprach ein Regierungsvertreter, der Nationaldienst werde auf 18 Monate verkürzt; diese Aussage wurde jüngst revidiert. Offiziell begründet wird der Dienst mit der Bedrohung durch Äthiopien, das sich weigert, nach einem internationalen Schiedsspruch Eritrea zustehende Gebiete zu übergeben. Zweifelhaft ist jedoch, ob die eritreische Regierung glaubt, dass frustrierte und mangelernährte Nationaldienstleistende das Land gegen externe Aggression verteidigen könnten. Während des Unabhängigkeitskampfes erklärte die heutige politische Führung ihre Erfolge gegen die zahlenmäßig überlegene äthiopische Armee unter anderem mit der fehlenden Motivation der zwangsrekrutierten äthiopischen Soldaten.

Ein Teufelskreis aus Flucht und Armut

Es gibt andere Gründe für die Militarisierung: Zum einen soll die Ideologie des Freiheitskampfes perpetuiert werden, zum anderen profitieren hohe Militärs und Parteikader finanziell von der Zwangsarbeit. Die Entfristung des Dienstes 2002 ging einher mit der Zerschlagung der Privatwirtschaft und der Vertreibung von Unternehmern und Investoren. Ein nach dem eritreisch-äthiopischen Krieg (1998-2000) begonnenes Demobilisierungsprogramm für die damals 250.000 Soldaten wurde gestoppt und die Neurekrutierung fortgeführt.

Die EU sollte sich bewusst sein, dass es selbst bei gutem Willen nicht leicht wäre, Hunderttausende in ein ziviles Leben zu reintegrieren, zumal ein formaler Arbeitsmarkt kaum noch existiert. Allerdings leben 80 Prozent der Bevölkerung von der Subsistenzlandwirtschaft und viele Soldaten könnten auf ihr Land zurückkehren. Zudem sollte Eritreas vernachlässigtes wirtschaftliches Potenzial genutzt und der Fischereisektor gestärkt werden.

Die Fortführung des unmenschlichen und gleichzeitig unproduktiven Nationaldienstes perpetuiert einen Teufelskreis aus Flucht und zunehmender finanzieller Abhängigkeit von der Diaspora. Die Kommandowirtschaft zementiert Korruption, wirtschaftliche Stagnation und Armut. EU-Gelder sollten nicht ohne Bedingungen an eine Regierung vergeben werden, die alle gegen sie erhobenen Vorwürfe in Bezug auf Menschenrechtsverletzungen und fehlende Rechtsstaatlichkeit sowie institutionalisierte Zwangsarbeit als Ausgeburten einer ausländischen Verschwörung zurückweist. Ohne ein ausgefeiltes Demobilisierungsprogramm und den Willen zu Reformen werden europäische Gelder lediglich zur Stabilisierung dieses Regimes beitragen.


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