Sechs Ex-Mitarbeiter der Deutschen Bank verurteilt

  16 Juni 2016    Gelesen: 953
Sechs Ex-Mitarbeiter der Deutschen Bank verurteilt
Eine Haftstrafe, fünf Mal Bewährung: Ex-Angestellte der Deutschen Bank haben Steuerbetrug mit CO2-Zertifikaten ermöglicht, urteilte ein Gericht. 2010 flogen sie auf.
Das Frankfurter Landgericht hat sechs ehemalige Mitarbeiter der Deutschen Bank verurteilt, weil sie millionenschweren Steuerbetrug mit CO2-Zertifikaten ermöglicht haben. Die Bankangestellten waren nach Ansicht des Gerichts wesentlicher Bestandteil eines Umsatzsteuerkarussells, mit dem eine internationale Tätergruppe in den Jahren 2009 und 2010 rund 850 Millionen Euro hinterzogen haben soll. Ein siebter angeklagter Bankangestellter, dem eine Bewährungsstrafe gedroht hatte, ging straffrei aus. Er wurde verwarnt.
Der Abteilungsleiter Heinz H. muss für drei Jahre ins Gefängnis, wie der vorsitzende Richter Martin Bach sagte. Der Verurteilte sei "Täter, nicht nur Gehilfe" gewesen und für einen Steuerschaden von 145 Millionen Euro verantwortlich, sagte Bach. Der Banker hatte den CO2-Handel in Deutschland für die Bank koordiniert und als einziger der sieben Angeklagten auf Freispruch plädiert. Sein Verteidiger kündigte noch im Gerichtssaal Revision an.

Das Umsatzsteuerkarussell soll von Herbst 2009 bis Frühjahr 2010 aktiv gewesen sein. Beim Handel mit EU-Rechten zum Ausstoß des klimaschädlichen Kohlendioxids (CO2) wurden nach Erkenntnissen der Ermittler über deutsche Gesellschaften Emissionsrechte aus dem Ausland gekauft und im Inland über Zwischenfirmen weiterverkauft, ohne Umsatzsteuer zu bezahlen. Die jeweils letzte Gesellschaft in der Kette veräußerte die Papiere wieder ins Ausland. Dafür ließen sich die Betrüger vom Finanzamt Umsatzsteuer zurückerstatten, die nie gezahlt worden war.

Die übrigen Angeklagten erhielten Bewährungsstrafen zwischen einem und zwei Jahren und müssen zusätzlich Geldbußen von bis zu 200.000 Euro zahlen. Das Gericht schätzte sie inklusive des Vorgesetzten sämtlich als "Gehilfen" des verurteilten Abteilungsleiters ein. Ein Angeklagter wurde nur verwarnt. Es handelt sich um frühere Geschäftskundenbetreuer, Mitarbeiter der Handels- sowie der Rechtsabteilung. Ihre Büros waren im April 2010 bei einer Großrazzia durchsucht worden.

Die Deutsche Bank selbst wird nicht beschuldigt, weil es in Deutschland kein Unternehmensstrafrecht gibt. Unter den noch rund 100 offenen Ermittlungsverfahren der Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft befinden sich laut Justiz aber noch weitere Bankbeschäftigte. In einer Reihe von Prozessen wurden bereits zwölf Beteiligte zu Haftstrafen von bis zu acht Jahren verurteilt.


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