So wurden bereits vor dem festgesetzten Termin Wahlkarten geöffnet und ohne Beisitzer ausgezählt. Eine FPÖ-Beisitzerin sagte vor den VfGH aus, dass sie an der Auszählung behindert worden sei. Doch der zuständige Bezirkshauptmann widersprach diesem Vorwurf. Es habe sich lediglich um ein Missverständnis gehandelt. Doch das sei später geklärt worden.
Der Vorwurf der Manipulation wurde bisher nicht erhoben. Doch die Presse erklärt, warum es trotzdem zu einer Wiederholung der Wahl kommen könnte: „Am Montag gab es keine Hinweise darauf, dass bei den Auszählungen abseits der Wahlbehörden Ergebnisse verfälscht worden seien. Nach der bisherigen Rechtsprechung des VfGH genügt es aber, wenn Rechtswidrigkeiten festgestellt werden, die auf das Wahlergebnis hätten Einfluss haben können. Und die Beteiligung der Wahlbeisitzer an der Auszählung hat den Zweck, Fehler zu vermeiden.“
Das Verfassungsgericht wird bis Donnerstag insgesamt 90 Zeugen anhören. Ob eine Neuwahl des Bundespräsidenten stattfindet oder nicht, wird das VfGH noch vor der Amtsvereidigung des Bundespräsidenten, die am 8. Juli stattfinden soll, entscheiden.
Anfang Juni hatte die FPÖ die Wahl des Bundespräsidenten angefochten. Der FPÖ-Kandidat Norbert Hofer war bei der Stichwahl am 22. Mai nur sehr knapp dem unabhängigen Kandidaten Alexander Van der Bellen unterlegen. Auf Hofer entfielen 49,7 und auf Van der Bellen 50,3 Prozent, was einer Differenz von rund 31.000 Stimmen entsprach. Ausschlaggebend für das Ergebnis waren die rund 700.000 Briefwahlstimmen, die erst am Tag nach der Wahl ausgezählt wurden.
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