Die Kunst wird als Regierungsmarketing missbraucht

  24 Juni 2016    Gelesen: 797
Die Kunst wird als Regierungsmarketing missbraucht
Das neue Kulturgutschutzgesetz ist eine Katastrophe. Es betrifft eben nicht nur die reichen Kunstsammler, sondern ist ein tiefer Eingriff in unsere Zivilgesellschaft.
Der Bundestag hat am Donnerstag eine Änderung des Kulturschutzgesetzes beschlossen. Es bleibt ein schlechtes Gesetz, hinterlässt beträchtliche Verunsicherung und deswegen nichts als Geschädigte. Der Schaden trat bereits vor dem Gesetzesbeschluss ein. Die feinen, stillen, in der Tat oft diskreten Beziehungen zwischen privatem und öffentlichem Sammeln und dem Kunsthandel, der doch Kunst zirkulieren lässt und in Wirklichkeit vielmehr internationalen Kulturaustausch realisiert, als die Politik wahrhaben möchte – diese Beziehungen sind jetzt gestört. Nein, das Gesetz betrifft nicht bloß ein paar Superreiche und Kunstspekulanten. Es ist ein Stück Rahmengesetzgebung, und es regelt im Grunde das Verhältnis der Gesellschaft zu Kunst und Kunstbesitz neu. Und es stellt einen tiefen staatlichen Eingriff dar in einen Bereich der Zivilgesellschaft, der bisher durch Freiheit und Freiwilligkeit geprägt gewesen ist.

Bedeutende Sammler halten ihre Stücke bereits in sogenannten Grütters-Lagern im Ausland versteckt, haben sie womöglich schon versteigern lassen, werden sie auf jeden Fall nie mehr einem öffentlichen Museum stiften. Weniger Kunstwerke und Antiquitäten werden insgesamt in Deutschland verkauft werden, weil niemand weiß, ob er nicht doch "nationales Kulturgut" erwirbt, das er später nicht mehr aus dem Land bekommt. Museumsdirektoren mussten erleben, dass private Leihgaben abgezogen wurden. Neue sind für aktuelle Ausstellungen nur noch schwer zu beschaffen.

An der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes sind schon Zweifel laut geworden, Justiz- und Außenministerium machten Bedenken geltend, ebenso einige Bundesländer. Die Genehmigungspflicht für den Export von Kunstwerken schränkt immerhin die Eigentumsgarantie nach Artikel 14 Grundgesetz ein. Das wird mit Sicherheit überprüft werden. Verfassungsrechtlich wacklig ist auch, wenn sich in Sachen nationaler Kultur eine oberste Bundesbehörde die Verwaltungskompetenz greift. Das ruft die Kulturföderalisten auf den Plan. Falls die Länder am Ende aber doch allein zuständig sind, wird es 16 unterschiedliche Praktiken geben, nationales Kulturgut zu definieren und seinen Verbleib zu regeln. Es wird also turbulent.

Will man sich eine deutsche Kunstidentität backen?

Man muss fragen, was den Gesetzgeber antrieb, eine Debatte über das "nationale Kulturgut" anzuzetteln. Was das eigentlich sei, und in welchen Kunstobjekten das deutsche Wesen denn zum Ausdruck gelange, interessierte bis vor Kurzem kaum jemanden. Jahrzehntelang existierten ein paar lustlos gepflegte Listen, auf denen bedeutsame Gegenstände notiert waren, reine Expertensache. Doch plötzlich unterstellt der Gesetzgeber dringlichen Abwanderungsschutz. Wovon? Von etwas, das der Staat künftig erst bestimmen will.

Die Politik streicht den Museen nach jahrelanger Unterfinanzierung sämtliche Ankaufetats, um dann Exportkontrollen für Kunst zu erlassen. Etwa um die öffentlichen Sammlungen aufzuforsten? Private Sammler haben sich längst in die Grütters-Lager geflüchtet. Ohne Not provoziert die Bundeskulturpolitik eine Debatte über die Geschlossenheit der Kulturnation, wo kein wirklicher Diskussionsbedarf besteht. Denn die meisten haben doch inzwischen eingesehen, dass sich die Frage nach der deutschen Kultur nur über deren Austausch mit anderen Kulturen beantworten lässt. Nationale Identität gilt heute als etwas Fließendes, als etwas, das aus historischen Beziehungen in einer globalen Welt erwächst und nicht selbst gebacken werden kann. Wo diese Identität wieder als harter Kern provoziert und strapaziert wird, sind die Folgen regelmäßig zerstörerisch. So zerfällt Europa.

Weiterer Widerstand ist zu erwarten

Und selbst, wenn tatsächlich etwas im Lande bleiben muss, weil viel Erinnerung und Prestige daran hängt: Warum soll es der Staat dann nicht auf dem internationalen Kunstmarkt ankaufen, zu fairen Preisen? Das Geld ist doch da! Vorschläge, wie man Fonds neu bilden und aufrüsten könnte, sind gemacht worden, sogar von Parlamentariern. Die SPD muss sich fragen, warum sie diese nationale Schutzdebatte zugelassen hat, obwohl die Kulturpolitik des sozialdemokratisch geführten Außenministeriums in eine andere Richtung weist. Die CDU muss sich fragen, ob es klug ist, eine bürgerliche und mittelständische Kernklientel dauerhaft zu verprellen.

Jetzt sind Appelle zu hören, alle mögen sich doch bitte beruhigen, die Aufregung sei doch ein bisschen arg ausgefallen. Nein, es ist nur schwer vorstellbar, dass Ruhe eintreten wird. Es ist weiterer Widerstand zu erwarten, weil das Kulturgutschutzgesetz nicht nur das Eigentum der Bürger betrifft, sondern auch Eitelkeiten berührt, Biografien, Erbpläne, das kulturelle Selbstverständnis von einzelnen und von Kollektiven.

Und die notwendige Umsetzung der Unesco-Konvention? Das wäre die Sache eines Paragrafen gewesen. Das Problem der Raubgrabungen sowie der illegale Kunsthandel des "Islamischen Staats"? Niemand will das unterstützen. Die Wahrheit ist aber auch, dass der Handel mit irakischen und syrischen Antiken vorher schon illegal war. Man hätte den Zoll aufrüsten können, die Polizei und Interpol. Stattdessen ist ein Gesetz mit einem langen, hässlichen Namen beschlossen worden, das keinen Verbrecher abschrecken wird.
Der Staat hat seine Verordnung als politisches Statement erlassen. Er hat damit vielleicht seine Werte kommuniziert, aber er hat nicht gehandelt, weil akuter Regelungsbedarf bestand. Der Verdacht bleibt, dass dieses Gesetz vor allem aus Gründen der internationalen Selbstdarstellung der Bundesrepublik das Licht der Welt erblickte, gewissermaßen als ein Stück Regierungsmarketing. Dafür ist schon jetzt eine Menge Kultur verschwunden.


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