Die Formulierung klingt verträumt, aber dahinter stecken handfeste juristische Argumente. Es geht um Geld und Geschäftsinteressen. Denn Neuschwanstein, das Schloss, gehört dem Freistaat Bayern und genauso ist es mit der Marke "Neuschwanstein". Die hat sich die Regierung 2011 für eine ganzes Sortiment an Waren und Dienstleistungen europaweit schützen lassen, darunter Gabeln aus Edelmetall, Uhren, Musikinstrumente, Tinte, Strumpfhalter, Brettspiele und Geldgeschäfte.
Das wollte der Bundesverband Souvenir Geschenke Ehrenpreise (BSGE) nicht hinnehmen. Eins der Argumente des Verbandes, der Fabrikanten und Händler vertritt: "Neuschwanstein" könne keine Marke sein, weil das Wort die geografische Herkunft der Waren und Dienstleistungen beschreibe.
Urteil schützt vor kommerziellen Ausbeutung
Damit ist der BSGE zuerst vor dem EU-Markenamt im spanischen Alicante gescheitert und nun auch vor dem EU-Gericht in Luxemburg. Allerdings könnte der Verband innerhalb von zwei Monaten noch Rechtsmittel vor dem übergeordneten Europäischen Gerichtshof (EuGH) einlegen. Das Verbot gelte, wenn der Name Verbraucher an einen bestimmten Ort denken lasse, befanden die Richter. Bei Neuschwanstein hingegen handle es sich um "einen erfundenen und originellen Namen der konkret das Schloss als Bauwerk" bezeichne.
Dabei denke der Durchschnittsverbraucher aber nicht an die geschützten Waren und Dienstleistungen. Vereinfacht gesagt: Wer "Neuschwanstein" hört, denkt weder an Strumpfbänder noch Geldgeschäfte. Bayerns Finanzminister Markus Söder, auch für Landesentwicklung und Heimat zuständig, nahm das Urteil mit Wohlgefallen auf. "Dieser markenrechtliche Schutz sichert das kulturelle Erbe Bayerns und der Wittelsbacher vor einer kommerziellen Ausbeutung", erklärte er. "Das Schloss des Märchenkönigs ist weltweit eine der bekanntesten Sehenswürdigkeiten und steht nicht nur für Bayern, sondern ganz Deutschland."
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