Abstimmung über sichere Herkunftsstaaten vertagt

  08 Juli 2016    Gelesen: 671
Abstimmung über sichere Herkunftsstaaten vertagt
In der Frage, ob Tunesien, Marokko und Algerien künftig als sichere Herkunftsstaaten gelten sollen, sind sich Regierung und Grüne weiter nicht einig. Die für Freitag geplante Abstimmung im Bundestag wurde kurzfristig verschoben.
Das Gesetz zur Einstufung der Maghreb-Länder als sichere Herkunftsstaaten bleibt eine Hängepartie. Der Bundesrat hat es am Freitag auch kurzfristig nicht mehr auf die Tagesordnung seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause gehoben, wie eine Sprecherin in Berlin bestätigte. Bundesregierung und Grüne haben offensichtlich bislang keinen Kompromiss gefunden. Für die notwendige Zustimmung zum Gesetz in der Länderkammer müssten drei von Grünen mitregierte Bundesländer mit Ja stimmen.

Die Grünen lehnen das Konzept der sicheren Herkunftsstaaten allerdings ab, weil sie das individuelle Asylrecht damit gefährdet sehen. Ist ein Land als sicher eingestuft, können Anträge von Asylbewerbern aus diesen Staaten schneller behandelt und als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt werden. Besonders bei den nordafrikanischen Staaten Tunesien, Marokko und Algerien, die die Koalition als sicher einstufen will, gab es bei Opposition und Organisationen heftigen Protest. Sie werfen den Ländern unter anderem Folter und Verfolgung Homosexueller vor.

Die Grünen hatten kürzlich ein Kompromisspapier in die Diskussion eingebracht, in dem sie unter anderem schnelle Asylverfahren durch Priorisierung statt Sondereinstufungen fordern. Zudem verweisen sie auf die Förderung der freiwilligen Rückkehr und mahnen Bemühungen um Rücknahmeabkommen an, da sich die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber in diese drei Staaten oftmals noch als schwierig gestaltet.

Ob und wann das Gesetz nun zur Abstimmung aufgerufen wird, ist unklar. Der Bundestag hat es bereits vor einiger Zeit verabschiedet. Der Bundesrat kommt nach diesem Freitag erst wieder am 23. September zusammen.


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