Die Grünen lehnen das Konzept der sicheren Herkunftsstaaten allerdings ab, weil sie das individuelle Asylrecht damit gefährdet sehen. Ist ein Land als sicher eingestuft, können Anträge von Asylbewerbern aus diesen Staaten schneller behandelt und als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt werden. Besonders bei den nordafrikanischen Staaten Tunesien, Marokko und Algerien, die die Koalition als sicher einstufen will, gab es bei Opposition und Organisationen heftigen Protest. Sie werfen den Ländern unter anderem Folter und Verfolgung Homosexueller vor.
Die Grünen hatten kürzlich ein Kompromisspapier in die Diskussion eingebracht, in dem sie unter anderem schnelle Asylverfahren durch Priorisierung statt Sondereinstufungen fordern. Zudem verweisen sie auf die Förderung der freiwilligen Rückkehr und mahnen Bemühungen um Rücknahmeabkommen an, da sich die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber in diese drei Staaten oftmals noch als schwierig gestaltet.
Ob und wann das Gesetz nun zur Abstimmung aufgerufen wird, ist unklar. Der Bundestag hat es bereits vor einiger Zeit verabschiedet. Der Bundesrat kommt nach diesem Freitag erst wieder am 23. September zusammen.
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