Die Staatsanwaltschaft hatte lebenslange Haft wegen Mordes in vier Fällen und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert. Bei drei weiteren Fällen ließ sich die Todesursache aufgrund des Zustands der 2015 im Wohnhaus der Angeklagten entdeckten Leichen nicht mehr eindeutig klären. Ein Baby kam offenbar tot zur Welt. Die Verteidigung forderte eine Verurteilung wegen Totschlags, ohne ein konkretes Strafmaß zu nennen.
"Wenn ein solcher Fall verhandelt wird wie dieser, dann gibt es plötzlich ganz viele, die wissen, was richtig ist: dass hier eine angebliche Horrormutter für immer eingesperrt gehört", sagte der Vorsitzende Richter. "Wir müssen in einem ersten Schritt versuchen, das Verhalten nachzuvollziehen. Das hat nichts damit zu tun, es zu rechtfertigen, sondern zu versuchen, es zu verstehen." Dann aber müsse auch juristisch entschieden werden, wie die Angeklagten ihr Verhalten zu verantworten haben.
Im Prozess, der über nur vier Verhandlungstage lief, hatte ein psychiatrischer Gutachter die 45-Jährige für voll schuldfähig erklärt. Sie sei weder schwer psychisch krank noch alkoholabhängig. Die Mutter hatte zum Prozessauftakt über ihren Anwalt eingeräumt, mehrere ihrer acht Neugeborenen getötet zu haben – jene, die gelebt hätten. Allerdings könne sie sich nicht genau erinnern, wie viele das waren.
Der wegen Beihilfe zum Mord angeklagte Vater wurde freigesprochen. Der Noch-Ehemann der Angeklagten hatte sich zu den konkreten Vorwürfen gegen ihn vor Gericht nicht geäußert, hatte aber der Polizei gegenüber behauptet, nichts von den acht Schwangerschaften seiner Frau oder den Babyleichen gewusst zu haben. Sie hingegen hatte erklärt, ihrem Mann mehrfach von Schwangerschaften und einmal auch von einem toten Baby im Haus erzählt zu haben.
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