Angehörige von Loveparade-Opfern übergeben Unterschriften für Prozess

  26 Juli 2016    Gelesen: 585
Angehörige von Loveparade-Opfern übergeben Unterschriften für Prozess
Die Eltern der Opfer der Loveparade-Massenpanik 2010 wollen nicht hinnehmen, dass es keinen Prozess gibt. Mehr als 350.000 Online-Unterstützer wollen das ändern.
Hinterbliebene von Opfern der Massenpanik auf der Loveparade 2010 dringen auf einen Strafprozess zur Aufarbeitung der Katastrophe mit 21 Toten und mehr als 600 Verletzten. Eltern von drei bei dem Technofestival in Duisburg gestorbenen Besuchern übergaben dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf die Unterschriften von mehr als 350.000 Online-Unterstützern. Das Gericht entscheidet demnächst ob die Ablehnung eines Strafprozesses rechtmäßig war.

Die Initiatorin der Petition verlor bei dem Unglück vor sechs Jahren ihren Sohn. "Es kann nicht sein, dass es keine Verantwortung gibt", sagte Gabi Müller. Die Unterschriften stammen auch aus Spanien und Italien, woher ebenfalls Opfer kamen.

Das Landgericht Duisburg hatte Anfang April die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen zehn Beschuldigte wegen der Loveparade-Tragödie zurückgewiesen und die Hauptverfahren nicht eröffnet. Ihre Anklage stützte die Staatsanwaltschaft vor allem auf ein Gutachten des britischen Sachverständigen Keith Still zu dem tödlichen Gedränge. Das Landgericht Duisburg stufte das Gutachten jedoch wegen "schwerwiegender inhaltlicher und methodischer Mängel" als "nicht verwertbar" ein.

Dagegen legten Staatsanwaltschaft und Opferanwälte sofortige Beschwerde beim OLG Düsseldorf ein. Nach dessen Angaben wird die Beschwerde derzeit noch begründet. "Nach Eingang der Begründungen und der Verfahrensakten beim Oberlandesgericht Düsseldorf wird ein Strafsenat über die Beschwerden zu entscheiden haben", teilte das Düsseldorfer Gericht mit. Einen Zeitrahmen für die Entscheidung nannte das Gericht nicht.

Ein Vertreter des Gerichts nahm die Unterschriften entgegen und betonte zugleich, der zuständige Senat werde unabhängig von der Petition ausschließlich nach Recht und Gesetz entscheiden. Jeder mitfühlende Mensch habe "großes Verständnis für das Bedürfnis der Hinterbliebenen, aller Opfer der Loveparade-Katastrophe sowie der Öffentlichkeit, die Gründe und Ursachen dieser Tragödie zu erfahren", sagte ein OLG-Sprecher. Der zuständige Senat des Düsseldorfer Gerichts werde seine Entscheidung "unabhängig von der Petition ausschließlich nach Recht und Gesetz" treffen.

Anwalt Julius Reiter, der etwa hundert Opfer und Angehörige der Katastrophe vertritt, äußerte sich bei der Übergabe der Unterschriften optimistisch: "Wir bleiben nach wie vor hoffnungsvoll, dass das Oberlandesgericht den Beschluss des Landgerichts aus rechtlichen Gründen aufheben und an eine andere Kammer des Landgerichts zurückverweisen wird."

Bei der Duisburger Loveparade am 24. Juli 2010 waren in einem Gedränge am Zugangsbereich des Veranstaltungsgeländes 21 Menschen getötet und Hunderte weitere verletzt worden. Die Staatsanwaltschaft erhob vor zweieinhalb Jahren Anklage gegen insgesamt zehn Mitarbeiter der Stadt Duisburg und des Loveparade-Veranstalters.


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