In der Debatte, ob radikalisierte Flüchtlinge notfalls auch in Krisengebiete abgeschoben werden sollten, meldet sich nun auch der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht, Udo di Fabio, zu Wort.
In einem Gespräch mit der "Welt am Sonntag" betont di Fabio, dass es rechtlich kaum möglich sei, Flüchtlinge zurück in Krisenregionen zu bringen. Deutschland sei an die Genfer Flüchtlingskonvention gebunden und dürfe Menschen nicht in Regionen abschieben, "in denen Gefahr für Leib und Leben droht".
Ein europäisches Asylrecht, nach dem die EU-Kommission die Verteilung der Flüchtlinge übernimmt, lehnt der Jurist ab, der heute an der Bonner Universität Öffentliches Recht lehrt.
"Wenn man ein europäisches Asylrecht heute erarbeiten würde, müsste es ein Asylrecht sein, das die Handlungsfähigkeit der Staaten und die Entscheidung, wer auf ihrem Gebiet ansässig ist, bei ihnen belässt. Wer es gut meint mit Europa, will nicht, dass Brüssel darüber entscheidet, wer in Frankreich, Deutschland oder Polen leben darf. In Brüssel sollte allerdings über gemeinsame Verfolgungskriterien entschieden und die Übernahme humanitärer Schutzverantwortung besser koordiniert werden", sagte die Fabio der "Welt am Sonntag".
Quelle: welt.de
Tags: