Das neue Gesetz sieht unter anderem vor, dass alle vor dem Verfassungsgericht anhängigen Verfahren neu begonnen werden müssen. Brüssel verlangt von Polens Regierung dagegen die Umsetzung mehrerer Urteile des Verfassungsgerichts. Die EU-Kommission wirft Warschau vor, rechtswidrig die Ernennung mehrerer Verfassungsrichter rückgängig gemacht, die Unabhängigkeit des Gerichts eingeschränkt und seine Beschlüsse missachtet zu haben.
Im Streit um die Rechte des Verfassungsgerichts hatte die EU-Kommission Warschau am vergangenen Mittwoch ein Ultimatum gestellt. Die Regierung habe drei Monate Zeit, um die von Brüssel beschlossenen Empfehlungen umzusetzen, sagte der Vizepräsident der EU-Kommission, Frans Timmermans. Ohne zufriedenstellende Lösung seien Sanktionen möglich – bis zum Entzug von Stimmrechten.
Die EU-Kommission hatte im Fall Polen Mitte Januar erstmals überhaupt eine Überprüfung der Rechtsstaatlichkeit in einem Mitgliedstaat eingeleitet. Bis dahin hatte die Kommission Warschau nur verwarnt.
Die Regierungspartei PiS hatte gehofft, den Streit mit dem nun erlassenen Gesetz zu beenden. Diese Hoffnung dürfte aber trügen. Die polnische Opposition stuft die neuen Regeln als weitere Lähmung des Gerichts ein. Und auch die EU wird weiter auf die Umsetzung ihrer Forderungen pochen.
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