So soll das Verfahren zur Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge vereinfacht und die steuerliche Aufbewahrungsfrist von Lieferscheinen verkürzt werden. Außerdem sollen auf Rechnungen für Kleinbeträge bis 200 Euro weniger Angaben nötig sein. Allein die Anhebung dieser Grenze von 150 auf 200 Euro solle Betriebe um 43 Millionen Euro pro Jahr entlasten. Die Schwelle, bis zu der die Lohnsteuer-Anmeldung vierteljährlich statt monatlich erfolgen darf, wird von 4.000 auf 5.000 Euro angehoben.
Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) sagte, "unnötige Bürokratie kostet Bürger und Unternehmen Zeit, Geld und Nerven und kann für unsere Wirtschaft zu einem echten Wettbewerbsnachteil werden". Gerade kleine Betriebe mit zwei, drei Mitarbeitern litten "typischerweise am meisten unter Bürokratie".
Industrieverbände kritisierten das Vorhaben dagegen als "Tropfen auf den heißen Stein". Holger Lösch, Mitglied der BDI-Hauptgeschäftsführung, sagte: "Der Entwurf bleibt deutlich hinter den Erwartungen zurück." Die prognostizierte Entlastung für die Wirtschaft betrage nur 0,8 Prozent der Bürokratiekosten.
Das Gesetz soll zum Jahreswechsel in Kraft treten.
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