Antidiskriminierungsgesetz soll ausgeweitet werden

  08 Auqust 2016    Gelesen: 814
Antidiskriminierungsgesetz soll ausgeweitet werden
Der Schutz vor Benachteiligung ist in Deutschland laut Experten reformbedürftig. Das Gremium schlägt zum Beispiel eine Quote für Migranten in Führungspositionen vor.
Zehn Jahre nach Einführung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) hat ein Expertengremium eine deutliche Verschärfung empfohlen. Das sei das Ergebnis eines noch unveröffentlichten Evaluationsberichtes zum AGG, berichtet die Welt. Den Bericht, der der Zeitung vorliegt, hatte die Antidiskriminierungsstelle des Bundes in Auftrag gegeben.
Eine Nachjustierung sei demnach nötig, um einen "noch effektiveren Rechtsschutz vor Diskriminierung zu gewährleisten", heißt es in dem Expertenpapier, das am Dienstag vorgestellt werden soll.

Künftig sollen nicht mehr nur Betroffene klagen dürfen, die sich von Arbeitgebern, Dienstleistern oder Vermietern benachteiligt fühlen. Auch die Antidiskriminierungsstelle selbst sowie Verbände sollen die Möglichkeit dazu bekommen. Betriebsräte und Gewerkschaften erhielten deutlich mehr Machtbefugnisse.

Die Gutachter empfehlen den Zeitungsbericht zufolge außerdem, die Frist, bis zu der man einen Verstoß dem Arbeitgeber mitgeteilt haben muss, von zwei Monaten auf ein halbes Jahr zu erhöhen. Darüber hinaus sollten neben den im Gesetz erwähnten Kriterien wie Alter, Geschlecht, ethnische Herkunft, sexuelle Ausrichtung und Religion weitere Felder möglicher Diskriminierung aufgenommen werden. Denkbar seien Weltanschauung, soziale Stellung sowie Einkommen.

Jeder Dritte fühlt sich diskriminiert

Weil von europäischer Seite aktuell kein neuer Impuls für eine weitere Verschärfung der Regelungen zu erwarten sei, müsse der nationale Gesetzgeber tätig werden, schreiben die Gutachter. Um etwa der Diskriminierung von Migranten besser begegnen zu können, solle der Gesetzgeber wirksame "positive Maßnahmen" ergreifen – etwa eine Quote für Führungsposten in der Wirtschaft einführen.

Nach wie vor beobachte man in Deutschland Diskriminierungen, die "in signifikanter Größenordnung und nicht nur vereinzelt stattfinden". Fast jeder dritte Bürger gebe an, in den vergangenen zwei Jahren mindestens einmal wegen seines Alters, Geschlechts oder eines anderen im Gesetz aufgeführten Kriteriums benachteiligt worden zu sein. Besonders hoch sei das Risiko im Arbeitsleben.

Dem Bericht zufolge stieg die Zahl juristischer Auseinandersetzungen um Diskriminierungen in den vergangenen Jahren, vor allem wegen Alter, Geschlecht und Behinderung.


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