Gabriel hatte Deutschlands größtem Lebensmittelhändler Edeka im März unter strengen Auflagen den die Übernahme von rund 450 Filialen von Kaiser’s Tengelmann per Ministererlaubnis gestattet. Er setzte damit ein Verbot des Bundeskartellamts außer Kraft. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte die Ausnahmegenehmigung Gabriels im Juli als rechtswidrig gestoppt und keine Rechtsbeschwerde dagegen zugelassen. Damit setzen sich der Minister und Edeka nun mit der Beschwerde zur Wehr, über die der Bundesgerichtshof per Beschluss entscheidet.
Gabriel weist Vorwurf der Befangenheit zurück
Die Düsseldorfer Richter bemängelten, Gabriel habe in der entscheidenden Phase des Verfahrens mit Edeka und Tengelmann geheime Gespräche geführt. Dadurch habe der Eindruck der Befangenheit entstehen können - Gabriel weist das entschieden zurück.
Der Vorwurf habe ihn überrascht, sagte er am Sonntag. 8000 Arbeitsplätze seien „ganz akut in Gefahr“. Es sei eine „komische Vorstellung“, dass ein Wirtschaftsminister sich nur am Wettbewerb zu orientieren habe und nicht an sozialer Sicherheit. Zudem gebe es auch nach dem Zusammenschluss noch genug Wettbewerb. Er sei in dem, was er tue, „immer Sozialdemokrat“. Er sei außerdem sicher, auch formal alles richtig gemacht zu haben.
Beschäftigungssicherung in den nächsten fünf Jahren sorgen, falls die Übernahme noch zustande kommt. Betriebsbedingte Kündigungen wären für diese Zeit ausgeschlossen - das war eine Bedingung Gabriels für seine Ministererlaubnis.
Verhandelt wird nur noch für ein Lager in Rheinland-Pfalz und einige kleinere Gesellschaften. Sollte die Übernahme doch gelingen, wäre mit der Einigung zwischen Verdi und Edeka die größte Hürde schon genommen.
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