Kommt die Migrantenquote für Unternehmen?

  08 Auqust 2016    Gelesen: 346
Kommt die Migrantenquote für Unternehmen?
Das Antidiskriminierungs-Gesetz muss reformiert werden, fordert ein Gremium. Für Unternehmen könnte eine Migrantenquote kommen. Auch Vermieter könnten ihre Wohnungen nicht mehr so vermieten, wie sie wollen.
Zehn Jahre ist das sogenannte „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz“ (AGG) alt, jetzt soll es verschärft werden – zumindest nach Ansicht von Experten. Als dringend reformbedürftig bezeichnen es die Autoren eines Evaluationsberichtes für die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, der morgen vorgestellt werden soll. Wie die Zeitung „Die Welt“ berichtet, empfehlen die Forscher unter anderem eine Ausweitung der Kriterien, nach denen eine Benachteiligung verboten ist.

Wer eine Wohnung sucht oder sich um eine Stelle bewirbt, sollte demnach vom Vermieter oder Arbeitgeber künftig nicht mehr auf Grund von Einkommen, sozialer Stellung oder seiner Weltanschauung benachteiligt werden. Damit hätten es Vermieter künftig schwerer, Mieter danach auszuwählen, ob sie die Miete für die Wohnung bezahlen können. Möglicherweise könnte auch die Praxis einiger Versandhändler, unterschiedlichen Kunden unterschiedliche Bezahloptionen anzubieten, verboten werden.

Die Forderungen in dem Gutachten gehen weit über die europarechtlichen Vorgaben hinaus. Bisher sind im Gesetz nur Kriterien wie Alter, Geschlecht, Herkunft, sexuelle Orientierung oder Religion enthalten.

Hilft eine „Migrantenquote“?

Um besonders die Diskriminierung von Migranten besser zu bekämpfen, bringen die Autoren des Berichts außerdem unter dem Schlagwort „wirksame positive Maßnahmen“ eine gesonderte Idee ins Spiel: Nach dem Vorbild der Frauenquote könnte demnach eine „Migrantenquote“ helfen die Schlechterstellung von Migranten zu beheben. Auch verpflichtende „Diversity-Ziele“ für Unternehmen sehen die Forscher als eine bedenkenswerte Möglichkeit an.

Eine weitere Änderung empfehlen die Autoren des Berichts mit Blick auf die Klage selbst: So sollte künftig das Verbandsklagerecht deutlich gestärkt werden, sodass „entsprechend qualifizierte Antidiskriminierungsverbände“ bei Fällen von Diskriminierung klagen können. Auch die Rechte von Betriebsräten und Gewerkschaften sollten gestärkt und obendrein die Meldefrist für Vorfälle von zwei Monaten auf ein halbes Jahr ausgeweitet werden Diese Maßnahme könnte den zahlreichen Hürden bei einer individuellen Klage entgegenwirken, so die Autoren.

Insgesamt ziehen die Autoren des Evaluationsberichtes nach zehn Jahren Gleichbehandlungsgesetz aber ein positives Fazit. Auch die von Seiten der Wirtschaft gefürchtete Klagewelle sei ausgeblieben. Trotzdem gebe es weiter Fälle von Diskriminierungen in einer „signifikanten Größenordnung“ und diese fänden nicht nur vereinzelt statt.

So sei fast jeder dritte Bürger in den letzten zwei Jahren Opfer von Diskriminierung geworden. Besonders im Job sei das Risiko besonders hoch. Geklagt hätten allerdings bloß sechs Prozent aller Betroffenen.


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