Hendricks will mit Grundgesetzänderung sozialen Wohnungsbau fördern

  16 Auqust 2016    Gelesen: 369
Hendricks will mit Grundgesetzänderung sozialen Wohnungsbau fördern
Bisher gilt: Der Bund darf die Länder im sozialen Wohnungsbau nur bis 2019 finanziell unterstützen. Die Bundesbauministerin schlägt eine Änderung des Grundgesetzes vor.
Bundesbauministerin Barbara Hendricks (SPD) will den Bau neuer Wohnungen voranbringen und hat deshalb eine Änderung des Grundgesetzes ins Gespräch gebracht. "Wir brauchen die Grundgesetzänderung, um als Bundesregierung wirksam dort helfen zu können, wo die Wohnungsnot am größten ist", sagte Hendricks den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Nur dann könnte sich der Bund dauerhaft stärker beim Wohnungsbau engagieren.

Seit der Föderalismusreform sei der Wohnungsbau Ländersache, bemerkte Hendricks. "Aber der Bedarf ist so riesig, dass die Länder das auf Dauer nicht alleine stemmen können", fügte sie hinzu. Nach jetziger Regelung darf der Bund die Länder im sozialen Wohnungsbau nur noch bis zum Jahr 2019 finanziell unterstützen.

Ab 2020 fallen diese Zuschüsse in Millionenhöhe – die so genannten Kompensationsmittel … weg. Angestrebt werde eine erneute gemeinsame Zuständigkeit von Bund und Ländern, so Hendricks. "Wir brauchen dringend mehr bezahlbare Wohnungen in den Ballungsräumen", sagte die Ministerin. "Alle Beteiligten müssen sich engagieren: Bund, Länder, Kommunen, Bauwirtschaft und private Investoren." Ihr Ministerium habe seine Mittel für den sozialen Wohnungsbau bereits von 518 Millionen Euro in diesem Jahr auf 1,5 Milliarden Euro im Jahr 2018 verdreifacht, sagte Hendricks. Zudem habe es in diesem Jahr das Wohngeld für 860.000 Haushalte erhöht.

Durch eine Neuregelung der Zuständigkeiten hofft Hendricks auch eine Entbürokratisierung des Bauwesens erreichen zu können. So könnten die Bauordnungen der Länder vereinheitlicht werden, Bauherren müssten nicht mehr mit 16 verschiedenen Vorschriften arbeiten.


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