Das teilte das Landgericht Braunschweig an diesem Freitag mit. Die Wirksamkeit der beiden Verfügungen greife bereits, sie sind also nicht aufschiebbar. Daran ändere auch der Umstand nichts, dass in den Fällen teilweise noch Fristen für Stellungnahmen gewährt sind und zudem eine mündliche Verhandlung am 31. August ansteht.
Der Autobauer sei gezwungen, „die zwangsweise Durchsetzung der Belieferung vorzubereiten, und zwar mit den uns zur Verfügung stehenden gesetzlich vorgesehenen Mitteln. Dazu gehören Ordnungsgeld, Ordnungshaft, Beschlagnahme, die über das Gericht beantragt werden“, sagte ein VW-Sprecher. „Parallel versuchen wir weiterhin eine gütliche Einigung mit dem Lieferanten herbeizuführen.“
Es geht in dem Streit um einen Sitzbezugshersteller und einen Getriebeteilebauer. Ihr Lieferstopp lähmt den größten Autohersteller der Welt derzeit bis hin zum Fabrikstillstand: Der Golf wird nächste Woche vorerst nicht weiter hergestellt werden.
„Sahen uns letztlich zum Lieferstopp gezwungen“
Die Zulieferer wehren sich derweil: „Für die Krise bei VW und die dadurch entstandene Kurzarbeit sind wir nicht verantwortlich“, sagte der Geschäftsführer der ES Automobilguss, Alexander Gerstung, am Freitag einer Mitteilung zufolge.„Wir streben nach wie vor eine einvernehmliche Lösung mit VW an und sind offen für entsprechende Vorschläge.“
Aus Sicht von ES und CarTrim sei die Lage Folge einer frist- und grundlosen Kündigung von Aufträgen seitens VW. Volkswagen habe keinen Ausgleich für die Kündigungen gewährt. Deswegen „sahen sich CarTrim und ES Automobilguss letztlich zum Lieferstopp gezwungen“, heißt es in der Mitteilung.
Der Konzern verlagere eigene Probleme auf die Zulieferindustrie, sagte Gerstung. „VW zwingt uns zu diesem Vorgehen, um unsere eigenen Mitarbeiter in Niedersachsen und Sachsen zu schützen und letztlich den Fortbestand des Unternehmens zu sichern.“
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