Darüber hinaus beantragten die Ceta-Gegner eine Einstweilige Anordnung, mit der verhindert werden soll, dass das Abkommen wie von der EU-Kommission geplant vorläufig angewendet wird, bevor die nationalen Parlamente der EU-Staaten es ratifizieren.
Organisatoren der Klage sind die Verbände Campact, Foodwatch und "Mehr Demokratie". Die mehr als 70 Kartons mit den Vollmachten der Bürger waren am Dienstag in Erfurt in einen Lastwagen verladen und auf den Weg nach Karlsruhe gebracht worden. Erst am Samstag hatte eine Musiklehrerin aus Nordrhein-Westfalen mehr als 68.000 Unterschriften zu einer bereits im April eingereichten Verfassungsklage gegen Ceta nachgeliefert.
In der unterschriftsreifen Ceta-Vereinbarung sehen die Aktivisten einen Wegbereiter für das umstrittene Freihandelsabkommen TTIP mit den USA, das aber im Gegensatz zu Ceta noch nicht ausverhandelt ist. Die Ceta-Vereinbarung verstößt nach Auffassung der Kritiker in mehreren Punkten gegen das Grundgesetz.
So schränke sie das Recht der Bürger ein, über ihr eigenes politisches Schicksal zu bestimmen. Das Recht der EU und ihrer Mitgliedstaaten, eigenständig Gesetze und andere Regeln zu verabschieden, werde geschwächt. Das in Europa geltende Vorsorgeprinzip im Gesundheits-, aber auch dem Umwelt-, Verbraucher- und Lebensmittelschutz werde nicht ausreichend abgesichert. Schließlich kritisieren die Gegner, dass nach dem Abschluss Vertragsteile nicht gekündigt werden könnten.
Als gefährlich beurteilen die Kritiker die Möglichkeit, dass Ceta zumindest teilweise vorläufig in Kraft gesetzt werden könnte. Würde das Verfassungsgericht dem Antrag auf Einstweilige Anordnung stattgeben, könnte Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) im Rat der EU-Handelsminister nicht zustimmen. Gabriel hatte sich am Wochenende deutlich gegen TTIP gestellt, aber betont, dass er Ceta für ein gutes Handelsabkommen halte, das als Maßstab für künftige ähnliche Vereinbarungen gelten könnte.
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