Das Gericht verwies zur Begründung auf eine Massenschlägerei am Strand von Sisco Mitte August: Angesichts der nach wie vor angespannten Stimmung stelle die Anwesenheit einer Frau mit muslimischem Ganzkörperbadeanzug ein "erwiesenes Risiko" für die öffentliche Ordnung dar.
Damals hatten sich Dorfbewohner und in einer anderen korsischen Stadt lebende Marokkaner eine wüste Prügelei am Strand geliefert. Nach ersten Berichten, wonach der Streit sich an einer Frau in Burkini entzündete, verhängte Bürgermeister Ange-Pierre Vivoni ein Burkini-Verbot. Die Staatsanwaltschaft sprach im Zuge ihrer Ermittlungen allerdings nicht mehr von einem Burkini als Auslöser der Gewalt. Unklar ist, ob überhaupt eine Frau an dem Strand einen solchen Badeanzug trug.
Gefahr weiterer Unruhen
Die Burkini-Verbote hatten in Frankreich eine erbittert geführte Debatte ausgelöst und auch international für Aufsehen gesorgt. Nach dem islamistischen Anschlag von Nizza mit 86 Toten am 14. Juli hatten zahlreiche französische Badeorte Burkini-Verbote verhängt. Die Bürgermeister begründeten dies mit der angespannten Stimmung im Land: Die muslimischen Ganzkörperbadeanzüge könnten als Provokation empfunden werden und zu Störungen der öffentlichen Ordnung führen.
In einer Grundsatzentscheidung urteilte Frankreichs Oberstes Verwaltungsgericht aber Ende August, Burkini-Verbote auf dieser Grundlage seien unrechtmäßig. Die Freiheitsrechte könnten nur bei "erwiesenen Risiken" für die öffentliche Ordnung eingeschränkt werden. Seitdem kippten Verwaltungsgericht reihenweise Burkini-Verbote, unter anderem in Cannes und Nizza.
Das Verwaltungsgericht von Bastia betonte nun, seine Entscheidung stehe in Einklang mit dem Grundsatzurteil des Obersten Verwaltungsgerichts - in Sisco gebe es nach der Strandschlägerei die Gefahr weiterer Unruhen.
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