Das Amtsgericht widersprach und verwies auf den Bundesgerichtshof, der 1982 „eine Auslagerung wirtschaftlicher Tätigkeiten von Vereinen auf Kapitalgesellschaften grundsätzlich für zulässig erachtet hat“. Die Profis der Münchner sind in die FC Bayern München AG ausgelagert, welche rund eine halbe Milliarde Euro pro Saison umsetzt. Der Verein hält mit 75,01 Prozent die Mehrheit der AG. Jeweils 8,33 Prozent entfallen auf die Unternehmen Adidas, Allianz und Audi.
Der Fall hatte eine gewisse Brisanz, weil er die 50+1-Regel der Deutschen Fußball Liga in Bedrängnis gebracht hat. Diese schreibt vor, dass der deutschen Profifußball durch Vereine, die eben eine eingetragene Lizenz besitzen, kontrolliert wird. Sie soll dafür sorgen, dass keine Investoren die Macht über die Klubs übernehmen können – wie es beispielsweise in der englischen Premier League bereits möglich ist. Diese Regel macht es nun erforderlich, dass auch die Mehrheit einer ausgelagerten Profi-Abteilung immer noch dem Verein gehört – und dieser weiter an dem wirtschaftlichen Erfolg der Profis beteiligt ist.
Hätte das Münchner Amtsgericht in diesem Fall nun anders entschieden, hätte das aller Wahrscheinlichkeit nach jedoch nicht das Aus des FC Bayern in der Bundesliga bedeutet. Der Klub hätte allenfalls seine Struktur ähnlich anpassen müssen, wie es bereits beim ADAC der Fall gewesen ist. Im Zuge des Skandals um gefälschte Umfrageergebnisse musste der Automobilverein mit 19 Millionen Mitgliedern und vielen Millionen Euro Umsatz seine Struktur grundlegend verändern – und gliederte weite Teile seines Unternehmens aus, um weiterhin den Status eines Vereins behalten zu dürfen. Dem FC Bayern bleibt dies erspart. Gegen das Urteil des Amtsgerichts sind keine Rechtsmittel möglich.
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