"Basiskonten sollten vor allem Verbrauchern, die wenig Geld haben, den Zugang zu bargeldlosem Zahlungsverkehr ermöglichen", sagt Christina Buchmüller, Finanzexpertin bei der VZBV. "Dieser Zweck wird unterlaufen, wenn Verbraucher gerade für Basiskonten mehr zahlen müssen als andere Kunden für vergleichbare Konten."
Die Abmahnungen richten sich an die Deutsche Bank, die Deutsche Postbank, die Targobank, die Sparkasse Holstein, die Volksbank Karlsruhe und die BBBank. Einige dieser Geldhäuser verlangen demnach für ihr Basiskonto weit höhere Gebühren als für andere vergleichbare Kontomodelle. Bei anderen Banken müssten die Kunden etwa für Überweisungen oder Kontoauszüge zusätzliche Gebühren zahlen.
Die Verbraucherschützer berufen sich auf das sogenannte Zahlungskontengesetz. Durch dieses hat jeder Verbraucher seit dem 19. Juni 2016 einen gesetzlichen Anspruch auf ein Girokonto auf Guthabenbasis, um Zahlungsgeschäfte abwickeln zu können.
Das sogenannte Basiskonto unterliegt speziellen Vorschriften. Insbesondere müssen die Entgelte angemessen sein. Für die Beurteilung der Angemessenheit sind laut Gesetz insbesondere die marktüblichen Entgelte sowie das Nutzerverhalten zu berücksichtigen.
Die Banken haben sich bislang nicht zu den Vorwürfen geäußert.
Tags: